§21 StVZO Monopol gekippt

Hammer

Der Bundesrat hat mit seinem Beschluss den Weg des §21 StVZO für alle frei gemacht. Demnächst dürfen alle anerkannten Prüfstellen in Deutschland Vollgutachten sowie Sonder- & Einzelabnahmen erstellen. Ein genauer Termin für die Veröffentlichung im BGB steht noch aus.

Der §21 StVZO regelt die sog. Betriebserlaubnis für unsere Fahrzeuge. Die Gutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre abgemeldet waren oder für Fahrzeuge mit nachträglichen Einbauten. Darunter fallen unter anderem Fahrwerke, Felgen oder Spurplatten.

Bisher durfte lediglich der TÜV sowie die DEKRA Voll-, Sonder- bzw. Einzelabnahmen durchführen. Bald ist dies auch bei jeder Prüfstation der KÜS sowie GTÜ möglich. Mit diesem Bundesratsbeschluss ist das Monopol gekippt worden. Mit dieser Entscheidung könnte auch der Preis für Abnahmen fallen, aber nicht zu früh freuen: denn auch hier hat der Gesetzgeber einen Gebührenrahmen vorgegeben. Es dürfte also nur zu minimalen Abweichungen kommen.

 

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