TuningtreffMV Veranstaltungen

Kontakt

Ihr möchtet uns für kommende Veranstaltungen unterstützen, egal ob finanziell oder materiell? Dann kontaktiere uns bitte über unser Kontaktformular. Vielen Dank!


Unsere Veranstaltungen findest Du hier.


Hinweise für unsere Veranstaltungen

Es stehen vor dem Veranstaltungsgelände nur sehr wenige Parkmöglichkeiten zur Verfügung, da TuningtreffMV auch aus nicht / wenig getunten Autos besteht, ist ein beparken direkt auf der Veranstaltungsfläche von allen Autos erwünscht!

Das „Wild-Parken“ ist auf dem gesamten Gelände möglich. Sollte es zu einer anderen Parkordnung kommen, wird dies rechtzeitig bekannt gegeben!

Auf dem gesamten Gelände werden Fotos von Fotografen sowie Pressevertretern gemacht. Jede Person, die sich auf dem Gelände befindet, verzichtet damit auf das Recht am eigenen Bild. Selbstverständlich kann uns jeder auch im Nachhinein über das Kontaktformular kontaktieren und die nachträgliche Löschung eines Bildes beantragen.


Platzordnung

§1 – Mit dem Befahren bzw. Betreten des Geländes erkläre ich mich mit der Platzordnung einverstanden.

§2 – Dem Veranstalter sowie seinen eingesetzten Ordnern wird jederzeit Folge geleistet.

§3 – Die Missachtung der Platzordnung sowie das Missachten von Anweisungen führt zu einem sofortigen Platzverweis. Im Notfall ist vor Ort ein Security-Dienst eingesetzt, der ggf. auch mit Unterstützung der örtlichen Polizei Platzverweise erteilt.

§4 – Die Teilnahme erfolgt für alle Besucher auf eigene Gefahr. Für Sach-, Personen-, oder sonstige Schäden haftet der Verursacher. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung.

§5 – Zigaretten & Abfall wird in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt. Wird dies wiederholt missachtet, verweisen wir ausdrücklich auf §3.

§6 – Wie oben in den Hinweisen beschrieben, verzichten die Besucher beim Betreten des Geländes auf das Recht am eigenen Bild. Selbstverständlich werden auf Wunsch vereinzelte Bilder im Nachhinein gelöscht.

§7 – Offenes Feuer ist auf dem gesamten Gelände verboten.

§8 – Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung o.Ä. wird nicht gedulded und wird sofort vor Ort über die örtliche Polizei zur Anzeige gebracht.

§9 – Auf dem gesamten Gelände ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Es gilt im Übrigen die StVO.